Grünland

Umbruchverbot jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Verabschiedung eines Entwurfs für ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern praktisch ein sofortiges Umbruchverbot für Dauergrünland erlassen. Die Verordnung gilt rückwirkend bereits seit dem 11. September 2012. Dauergrünland, das zwischen diesem Zeitpunkt und dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes umgewandelt wird, muss den Angaben zufolge wiederhergestellt werden.
Durch diese Regelung sollen Umwandlungen vermieden werden, die gerade wegen des kommenden Gesetzes vorgenommen werden könnten. „Dauergrünland zählt zu den artenreichen Landnutzungsformen Europas und ist Lebensraum zahlreicher heimischer Tiere und Pflanzen“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus fest. Es biete einen hervorragenden Erosionsschutz und bindet große Mengen an Kohlenstoff und Stickstoff. „Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz dient direkt dem Erhalt natürlicher Ressourcen“, betonte Backhaus.