Umbruchverbot für Grünland

Die baden-württembergische Landesregierung bereitet ein generelles Umbruchverbot für Grünland vor. Die Regelung soll bereits ab dem 1. Juli wirksam sein, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage von agrarzeitung.de. Außerdem sei eine Genehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland vorgesehen. Mit der geplanten Regelung setzt die Landesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung um. Nach Angaben des Ministeriums sind seit dem Jahr 2003 in Baden-Württemberg mehr als 20.000 ha Dauergrünland verloren gegangen. Der überwiegende Teil sei in Ackerland umgewandelt worden. Der Grünlandanteil in Baden-Württemberg belaufe sich insgesamt auf 545.000 ha. Mit dem Verbot wolle die Regierung das wertvolle Kulturgut Grünland schützen, erklärte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde. Darüber hinaus diene die Regelung dem Natur- und Klimaschutz.