Schleswig-Holstein

Umbruchverbot für Grünland

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland dem Landtag in Kiel zugeleitet. Das berichtet die agrarzeitung. Demnach soll eine Umwandlung von Dauergrünland untersagt werden, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Auch sollen 5 m breite Gewässerrandstreifen eingeführt sowie das Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von 1 m verboten verboten werden.