Schlachtung tragender Rinder

Trächtigkeitsuntersuchung wird zur Pflicht

Mecklenburg-Vorpommern bringt eigene Leitlinien auf den Weg, um das Schlachten tragender Rinder zu vermeiden. Verschiedene Branchenbeteiligte und der Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) unterzeichneten das Vorhaben. Dazu gehören der Bauern-, der Rinderzuchtverband, die Landestierärztekammer, die LMS Agrarberatung und die Teterower Fleisch GmbH.
Im Rahmen des Konzepts verpflichten sich Tierhalter, ihr Herdenmanagement so zu optimieren, dass keine hochtragenden Tiere geschlachtet werden müssen. Sie sollen dafür von Tierärzten, Beratern und Verbänden unterstützt werden. Bevor eine Kuh geschlachtet werde, die zeitweise mit Bullen gehalten oder künstlich besamt wurde, müsse der Tierhalter garantieren, dass das Tier nicht hochtragend ist. Im Zweifelsfall sei eine Trächtigkeitsuntersuchung Pflicht. Sollte das Tier hochtragend sein, muss die Abkalbung abgewartet werden. Ausnahmen hiervon sind möglich, besonders wenn das kranke Tier nicht geheilt werden kann. Dies müsse allerdings vorher dem Schlachtbetrieb mitgeteilt werden. Außerdem werden Tiere, die trächtig am Schlachthof ankommen, dokumentiert. Daraufhin erhalte sowohl der Landwirt, als auch die zuständige Veterinärbehörde eine Rückmeldung.