Kuh-Attacke: Landwirt zu Schadenersatz in Höhe von 490.000 Euro verurteilt

Im Juli 2014 wurde eine 45-jährige deutsche Wanderin mit angeleintem Hund auf einer Alm in Österreich von einer Mutterkuhherde tödlich verletzt. Obwohl die Staatsanwaltschaft noch 2014 die Ermittlungen gegen den Halter der Rinder eingestellt hatte, verklagten die Hinterbliebenen ihn in einem Zivilprozess auf Schadensersatz. Der Landwirt muss nun 490.000 Euro Straße zahlen.
Der Witwer der Verunglückten warf dem Landwirt vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Er hätte die Herde einzäunen müssen, weil sie Fußgänger auf einer öffentlichen Straße erreichen konnten. Der Landwirt hatte während des Prozesses mehrfach darauf verwiesen, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Das Gericht folge der Argumentation des Witwers.
Der Landwirt will nun gegen das Urteil Berufung einlegen. Er sieht die Weidewirtschaft auf den Almen gefährdet, wenn jeder stärker frequentierte Weg abgezäunt werden muss. Zudem sei unklar, was stärker frequentiert" bedeute. Notfalls müssten Landwirte das Überqueren ihrer Flächen verbieten: Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen.
Quelle: APA, ORF Tirol, Rosenheim24.de