Tierschutznovelle verzögert sich

Der bisherige Zeitplan für die Novelle des Tierschutzgesetzes kommt ins Rutschen. Als Ursache dafür, dass der ursprünglich für den 2. Mai 2012 vorgesehene Termin für den Kabinettsbeschluss nicht gehalten werden konnte, gelten Einwände der anderen Ressorts. Insbesondere das Bundesjustizministerium hat dem Vernehmen nach Bedenken geltend gemacht. Sie beziehen sich vornehmlich auf die geplante Verordnungsermächtigung zu Zirkustieren. Statt für Anfang Mai wird nunmehr eine Kabinettsbefassung für den 23. Mai angestrebt. Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck, weil die EU-Richtlinie zu Versuchstieren bis zum kommenden November umgesetzt sein muss.