Tierhalterin muss doch nicht haften

Viel Wirbel hat es in Hessen um Kuh Verona" gegeben: Nachdem eine 57-jährige Spaziergängerin vor fünf Jahren auf einer Wiese zu Tode gekommen war ("stumpfe Gewalteinwirkung eines größeren Tieres, wahrscheinlich eines Rindes"), hat das Amtsgericht Dillenburg die Tierhalterin jetzt doch freigesprochen. Diese war in einem ersten Verfahren der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Ihre Kuh war ausgebrochen und sie habe nicht genügend getan, um das Tier wieder einzufangen. Wegen formaler Mängel wurde das Verfahren neu aufgerollt und mit feineren Analysemethoden nun auch Spuren von mindestens zwei weiteren Rindern gefunden. Daher konnte nicht sicher festgestellt werden, dass es die Kuh der angeklagten Halterin gewesen sei, was letztlich zu dem Freispruch führte.

Quelle: Frankfurter neue Presse