Tiergerechte Landwirtschaft als neues Förderziel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat hohe Erwartungen an die am 1. April 2014 in Kraft tretende 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Deren Ziel sei es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Durch die neuen Regelungen soll es sowohl den Tierhaltern selbst, als auch den Überwachungsbehörden möglich sein, die Therapiehäufigkeit eines Betriebes zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Dadurch könnten die Überwachungsbehörden betroffene Tierhalter im Bedarfsfall zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Außerdem beinhalte die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, etwa im Hinblick auf Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel.
Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisher bestehende Tierseuchengesetz ab. Dabei soll das Tiergesundheitsgesetz nach Ressortangaben mehr auf Prävention abzielen. Es werden allerdings auch bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung übernommen.
Ab dem 1. Februar 2014 tritt bereits das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Darin würden Nutztierhalter verpflichtet, eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchzuführen und Tierschutzindikatoren zu erfassen und zu bewerten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erwartet spürbare Verbesserungen für Landwirte und Verbraucher durch die Reihe von Rechtsänderungen. Ab dem 1. Januar 2014 treten neue Regeln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft. Das Agrarressort betont, dass nur, wer künftig mehr Leistung erbringt, als gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel beim Tier- oder Umweltschutz, Förderungen erhält. Die Fördersätze für den ökologischen Landbau würden erhöht. Außerdem sollen ab 2014 die integrierte ländliche Entwicklung, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse stärker gefördert werden.
Das Ministerium verweist auch auf die Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Dieses soll neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch besonders einer tiergerechten Landwirtschaft dienen. Daher würden ab 2014 Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllt werden. Bei Stallbauinvestitionen müsse der Tierschutz besonders berücksichtigt werder. (AgE)