Tierärztlicher Notdienst wird ab 2020 teurer

Im tierärztlichen Notdienst fällt ab dem kommenden Jahr eine pauschale Gebühr von 50,00 € an. Die erfolgten Leistungen im Notdienst sind außerdem mit mindestens zweifachem und je nach Aufwand mit maximal vierfachem Gebührensatz abzurechnen. Dazu wurden neue Notdienst-Zeiten" festgelegt:
  • "Nacht" ist täglich von 18h bis 8h des Folgetages
  • "Wochenende" ist jeweils von freitags 18h bis montags 8h
  • "Feiertage" gelten von 0.00h bis 24h des gesetzlichen Feiertages

Das Bundesagrarministerium sieht in der Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Stärkung des tierärztlichen Notdienstes und der Landtierärzte. Die neue Verordnung trage dazu bei, die finanzielle Situation der Praxen zu verbessern. Das sei vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten. Aber auch die Arbeit in den Nutztierpraxen auf dem Land kann dadurch attraktiver werden, denn dort fehlen regional bereits Tierärzte.
Quelle: vet-consult.de