Thüringer können jetzt die Zahlungsanträge für die EU-Beihilfe stellen

In Thüringen können die 115 Milcherzeuger, die an der ersten Antragsrunde des EU-Programms zur Reduzierung der Milchmenge teilgenommen haben, ab sofort ihre Zahlungsanträge stellen. Das teilte das Erfurter Landwirtschaftsministerium mit. Neben dem unterschriebenen Zahlungsantrag sind dafür die Milchgeldabrechnungen oder Molkereibescheinigungen der Monate Oktober bis Dezember 2016 bis spätestens 14. Februar 2017 beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar einzureichen.
Ebenso wie im Beihilfeantragsprocedere müssen die Milcherzeuger auch beim Zahlungsantrag ihre Daten online in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) erfassen. Ausgezahlt werde die Beihilfe spätestens bis 31. März 2017, kündigte das Agrarressort an. Die Thüringer Milcherzeuger hatten sich in der ersten Antragsrunde bereit erklärt, rund 14.500 t Milch weniger als in den drei Vorjahresmonaten zu erzeugen. Bei vollständiger Gewährung der Beihilfen würden dafür etwas mehr als 2 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen gewährt.

Quelle: AgE
Autor: Berkemeier