TA Luft soll tiergerechte Haltungsverfahren würdigen

Die Bundesregierung will bei der anstehenden Novellierung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Tierschutz entschärfen. Bei den Vorsorgeanforderungen für große, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen sei eine Öffnungsklausel für tiergerechte Haltungsverfahren vorgesehen, teilte die Regierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag mit. Danach soll die Öffnungsklausel den Genehmigungsbehörden ermöglichen, bei Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen, von den allgemein gültigen Anforderungen abzuweichen, wenn deren Anwendung nicht möglich sei. Eine Expertengruppe soll konkrete, vollzugsfähige Kriterien festlegen, um die Anforderungen an den Umweltschutz mit den Anforderungen an das Tierwohl möglichst in Übereinstimmung zu bringen.
Noch keine Lösung habe man hingegen für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bestandsschutz für Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen zu Tierwohlzwecken gefunden.
Quelle: AgE