SVLFG fördert die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen

Die Rinderhaltung bildet mit 7.370 meldepflichtigen Unfällen - davon 9 tödliche - nach wie vor einen großen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Das geht aus der Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus dem Jahr 2017 hervor.
Um die Sicherheit ihrer Versicherten zu verbessern, fördert die SVLFG ab dem 18. Juni 2018 Mitgliedsbetriebe, die besonders in Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. Unter anderem wird auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250 € pro Maßnahme unterstützt.
Antragsberechtigt sind alle in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich.
Das Antragsformular mit seinen Anlagen steht online ab dem 18. Juni bereit unter www.svlfg.de. Dort ist auch das Verfahren beschrieben. Die Antragsunterlagen nimmt die Berufsgenossenschaft per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder Fax an 0561 785-219127 entgegen.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden! Entsprechend den Förderbedingungen können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab 18. Juni gestellt werden. Vorher eingegangene Anträge werden nicht einbezogen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind.
Quelle: SVLFG