Steigende Tierarztgebühren

Eine Änderung der Tierarztgebühren hat das Bundeskabinett beschlossen. Für den Milchkuhhalter steigen damit die Kosten. Ziel der Änderung ist, mehr Tierärzte für die Arbeit in Nutztierpraxen auf dem Land zu finden und die finanzielle Situation der Veterinärpraxen zu verbessern. Das sei vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten. Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt. Es ist mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen. Zusätzlich wird den Tierärzten die Möglichkeit eingeräumt (abhängig vom Aufwand), einen vierfachen Gebührensatz abzurechnen. Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert. Sie beginnt bereits um 18 Uhr (vorher: 19 Uhr) eines Tages beginnt und endet um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages. Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag, 13 Uhr, auf Freitag, 18 Uhr, verschoben. Das Wegegeld, das bei Besuchen der Landwirte anfällt, wird vereinheitlicht. Nach der Anpassung kostet der Doppel-Kilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13 Euro.
Quelle: AgE