Staatliche Nothilfen besser in Form von Schnellkrediten

Staatlich Nothilfen, die Landwirte im Umgang mit klimatisch-bedingten Ernteschäden oder -ausfällen unterstützen sollen, helfen am besten, wenn sie in Form von Schnellkrediten mit staatlicher Bürgschaft von 100% und/oder einer Absicherung durch das betriebliche Bodeneigentum gewährt werden und nicht, in Form von Zuschüssen. Derartige Schnellkredite haben im Vergleich zu Zuschüssen eine höhere Liquiditätswirkung. Zu diesem Ergebnis kamen Agrarökonomen aus Halle und Göttingen sowie Braunschweig: Prof. Norbert Hirschauer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Thomas Herzfeld (Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, IAMO), Prof. Oliver Mußhoff (Georg-August-Universität Göttingen) sowie Bernhard Forstner und Dr. Frank Offermann (Thünen-Institut Braunschweig).
Die Wissenschaftler kritisieren die Art der Dürrehilfen von 2018 und plädieren für ein proaktiveres staatliches Krisenmanagement: Die Ausgestaltung der Dürrehilfe 2018 mit der Prüfung der Existenzgefährdung über den Cashflow III habe riskant finanzierte Unternehmen bevorzugt und vorsichtige Unternehmer (Risikoabsicherung über finanzielle Rücklagen und geringe Kapitaldienstverpflichtungen) benachteiligt. Aufgrund dieser Erfahrungen empfehlen die Wissenschaftler dem Staat die Erarbeitung eines „Eventualplans“ im Rahmen eines proaktiven staatlichen Krisenmanagements. Es sei zu klären, wie der Staat in einem neuerlichen Katastrophenfall mit begrenzten Mitteln die Insolvenz existenzbedrohter landwirtschaftlicher Unternehmen vernünftig abwenden könne.
Quelle: AgE