Schweiz: Weg frei für die Stabilisierung des Milchmarktes

In der Schweiz hat der Bundesrat die Eckpunkte eines Standardvertrages für den Milchkauf als verbindlich abgesegnet. Damit ist eine Abgabe von einem Rappen (0,8 Ct) pro kg vermarkteter Milch für die Kampagne 2011/12 für Entlastungsmaßnahmen bindend. Mit der beschlossenen Erzeugerabgabe stehen schätzungsweise jährlich rund 34 Mio. sfr (28,6 Mio.€) für eine Entlastung des Buttermarktes bereit.
Außerdem muss künftig in jedem Kaufvertrag die Milchmenge in A-, B- und C-Milch unterteilt werden. Für alle Transaktionen vom Milchproduzenten bis zum Milchverwerter müssen schriftliche Verträge abgeschlossen werden. Für größere Vertragsmengen besteht zudem eine Meldepflicht an die BO Milch.
Die Bestimmungen zu den Milchverträgen und die Erzeugerabgabe hat der Bundesrat bis zum 30. April 2013 auch für Nichtmitglieder obligatorisch erklärt. Er unterstützt damit die Bestrebungen der Branche zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Milchmarktes.