Schweiz: Neue Regeln zur Weideprämie ab 2023 

Ab 2023 gelten neue Regeln zur Weideprämie für Rinderhalter in der Schweiz: 
  • Zum einen wird der bestehende „Raus-Beitrag“ angepasst: Der Raus-Beitrag fordert 26 Weidetage pro Monat von Mai bis Oktober und 13 Auslauf-Tage von November bis April. Die Anforderung, an jedem Weidetag 25 % Trockensubstanz (TS) der Tagesration mit Weidegras zu decken, entfällt ab 2023. Dafür kommt die Regelung hinzu, dass jedem Rind an jedem Weidetag von Mai bis Oktober eine Fläche von mindestens vier Aren (0,04 Hektar) pro Großvieheinheit (GVE) zur Verfügung stehen muss. Der Wechsel von der 25%-TS-Regelung auf die 4-Aren-Regelung soll vor allem Betriebe mit größeren Herden ermutigen, ihre Tiere zu weiden. 
  • Zum anderen wird mit dem „Weidebeitrag“ eine neue, strengere Alternative zu dem bisherigen Raus-Beitrag angeboten. Für den Weidebeitrag müssen die Tiere ebenfalls von Mai bis Oktober mindestens 26 Tage pro Monat auf die Weide. Zudem müssen an jedem Weidetag mindestens 70 % Trockensubstanz der Tagesration über Weidegras gedeckt werden. Ausgenommen hiervon sind bis zu 160 Tage alte Kälber. Die dritte Anforderung ist ein Auslauf für die Wintermonate, zudem die Rinder an mindestens 22 Tagen pro Monat Zugang haben müssen. 
Die Weideprämien werden pro GVE ermittelt. Beide Prämien können für alle auf dem Betrieb vorhandenen Rinderkategorien beantragt werden, aber nicht doppelt. Der Weidebeitrag wird dabei nur unter der Voraussetzung ausbezahlt, dass alle auf dem Betrieb vorhandenen Rinder mindestens im Raus-Programm angemeldet sind. Die Anmeldung ist erstmalig im Jahr 2022 für das Jahr 2023 möglich.
Quelle: Schweizer Bauer, Veeteelt 

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