Schmidt will Definition von Dauergrünland ändern

Für eine schnelle Änderung der Definition von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ausgesprochen. In einem Schreiben Phil Hogan (EU-Agrarkommissar) erklärt er, es sei nicht sachgerecht, dass mit Gras und Grünfutter bewachsene Ackerbrachen und gerodete Rebflächen bereits nach fünf Jahren zu Dauergrünland würden. Auch aus ökologischen Gründen sei dieser Ansatz kontraproduktiv, da er einen starken Anreiz gebe, diese Flächen nach einigen Jahren wieder umzuwandeln und mit Kulturpflanzen wie etwa Getreide zu bebauen, um eine Einstufung in Dauergrünland zu verhindern. Hier brauche es dringend einer klaren Regelung im Basisrecht, dass solche Flächen nicht zum Dauergrünland werden. Ebenso sollte laut dem Minister die Definition von Dauergrünland so geändert werden, dass ein mehrjähriger Ackerfutteranbau mit wechselnden Kulturen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führt. (AgE)