Schleswig-Holstein: Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat nun auch Schleswig-Holstein eine elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger eingeführt. Dem Kieler Agrarressort zufolge soll dazu bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 t Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Höfe verbringen, sollen dies der Datenbank melden müssen. Das Ministerium will damit mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen.
Die Verordnung ist am vergangenen Donnerstag, den 28.5., mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. „Damit erhalten wir endlich einen Überblick über die Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Das bringe Transparenz „in die Problematik von zu hohem Gülleaufkommen“.

Noch besser wäre laut Habeck eine Hoftorbilanz

Besser wäre aus Sicht von Habeck allerdings eine Hoftorbilanz, die die Nährstoffbilanz pro Betrieb messe. Der Grünen-Politiker sieht in der Meldepflicht nur eine „Vorstufe“. Dringend notwendig sei die Novellierung der bundesweiten Düngeverordnung. Wirtschaftsdünger müssten auf ihre Nährstoffe hin verpflichtend untersucht, die Nährstoffbilanzen pro Betrieb erfasst und die Lagerkapazitäten für Gülle ausgeweitet werden.
In Nordrhein-Westfalen ist zum 7. Mai 2012 eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger in Kraft getreten; Niedersachsen hatte eine solche Regelung zum 1. Juli 2012 eingeführt. (AgE)