Schleswig-Holstein: Dauergrünland-Erhaltungsgesetz soll bleiben

Die Kieler Landesregierung will Dauergrünland weiterhin schützen. Dafür hat das Kabinett vergangene Woche (27.2.) das in 2013 in Kraft getretene Dauergrünland-Erhaltungsgesetz (DGLG) erneut auf den Weg gebracht. Das ursprüngliche Gesetz war zunächst mit einer Befristung auf fünf Jahre in Kraft getreten und wurde in seiner Wirksamkeit evaluiert. Nach einer Anhörung von Verbänden soll der neue Entwurf im Sommer dem Landtag zugeleitet werden, so dass die Gesetzesänderung Ende 2018 in Kraft treten kann.

„Das Dauergrünlandgesetz von 2013 hat sich bewährt. Der Evaluationsbericht macht deutlich, dass es sich hier um ein wirksames Gesetz handelt, auf das wir nicht verzichten können“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck.
Das Dauergrünland umfasst in Schleswig-Holstein knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche, in 2017 waren es nach Auswertung des Statistikamtes Nord 330.500 ha. Seit 2010 ist - mit den üblichen jährlichen Schwankungen - eine langsame Zunahme des Anteils an Dauergrünland zu beobachten.
Quelle: AgE