Schärfere Anforderungen an Güllebehälter vom Tisch

Eine Verschärfung der baulichen Anforderungen an Güllebehälter vonseiten des Bundesumweltministeriums ist jetzt vom Tisch. Das hat der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Einleitung des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mitgeteilt. Nach  Angaben des Verbandes haben damit die landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehältern (JGS-Anlagen) weiterhin Bestand.
Der DBV begrüßt, dass der Verordnungsentwurf jetzt gekippt wurde. Damit erkenne die Bundesregierung an, dass die vorgesehenen Standards für den Bau von Güllebehältern überzogen gewesen seien. Es bleibe somit bei der seit Langem bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten Privilegierung von JGS-Anlagen, erklärte der DBV. Dies sei gerechtfertigt, weil Jauche, Gülle und Silagesickersaft aufgrund ihres geringeren Gefährdungspotenzials auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft seien.
 AgE