Tierschutzkontrollen in Tierkörperbeseitigung

ie Bundesregierung soll baldmöglichst eine Rechtsgrundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN-Betrieben) schaffen. Das hat der Bundesrat bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag (12.4.2019) entschieden. Diese Maßnahme soll es ermöglichen in den Tierkörperbeseitigungsanstalten Tierschutzverstöße in der Tierhaltung oder bei einer Nottötung im letzten Haltungsbetrieb durch Befunde an den Kadavern aufzuspüren. Dafür fehlten bisher die Rechtsgrundlage und ein Betretungsrecht der Anlagen, was die Bundesregierung durch ein entsprechendes Gesetz ändern müsse.
Quelle: AgE