Rohmilchverträge: Menge und Preis im Voraus vereinbaren

Die Arbeitsgruppe Milch" der Bundesländer empfiehlt der neuen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Rohmilchverträge vorzuschreiben, in denen Menge und Preis im Voraus mit den Lieferanten vereinbart werden. Wie agrarzeitung.de berichtet, sieht diese Möglichkeit der Artikel 148 der EU-Verordnung 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) vor. In Absatz 4 sei geregelt, dass den Mitgliedstaaten solche Optionen im Vertragsrecht eingeräumt seien.
Der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV), Eckhard Heuser, bestätigte  gegenüber agrarzeitung.de dass solch ein derartiges Vorgehen grundsätzich denkbar sei. Sein Verband spreche sich jedoch dagegen aus.