Rheinland-Pfalz: Vorrangflächen für Futternutzung freigegeben

Als Reaktion auf die trockenheitsbedingte Futterknappheit hat Rheinland-Pfalz die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für die Nutzung zu Futterzwecken freigegeben. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 1. Juli brachliegende Ackerflächen und Feldränder mähen oder durch Tiere beweiden lassen.
Zudem habe Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das von ihr angebotene Programm zur Liquiditätssicherung entsprechend zu ergänzen. Damit könnten Betriebe, die aufgrund der Trockenheit starke Umsatzeinbußen oder zusätzliche Kosten für Futter zu verkraften hätten, das zinsgünstige Darlehensangebot der Rentenbank nutzen. Im Programm zur Liquiditätssicherung würden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren angeboten, berichtete Wissing.
Schließlich habe er sich beim Finanzministerium für steuerliche Erleichterungen wie die Anpassung der Vorauszahlungen oder Stundungen eingesetzt.
Quelle: AgE