Rheinland-Pfalz rät zur Impfung gegen das Blauzungenvirus

Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg ruft das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz die rheinland-pfälzischen Halter von Rindern, Ziegen und Schafen dazu auf, ihre Tiere gegen das Virus impfen zu lassen. Im eingerichteten Restriktionsgebiet, das ganz Baden-Württemberg, das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen betrifft, herrschen Einschränkungen für den Transport und den Handel mit Tieren. Nur nachweislich geimpfte Tiere dürfen aus dem Restriktionsgebiet verbracht werden.
Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Rinder werden einzelnt unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer erfasst.
Die vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit den Serotypen 4 und 8 ist in Rheinland-Pfalz erlaubt und darf nur durch Tierärzte durchgeführt werden. Die Impfung ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Der aktuelle Ausbruch wurde durch Viren des Serotyps 8 ausgelöst. Gegen diesen Serotyp sollte deshalb in jedem Fall geimpft werden.
Quelle: Pressemitteilung und weitere Informationen zur Blauzungenerkrankung des Landesuntersuchungsamts Koblenz