Rahmenvereinbarung für Stallbauten in NRW

Der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag und die Landwirtschaftskammer NRW haben zusammen mit dem Rheinischen (RLV) und dem Westfälischen (WLV) Landwirtschaftsverband eine Rahmenvereinbarung getroffen. Zukünftig sollen mögliche Konflikte beim Thema Stallbau im Außenbereich früher erkannt und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden gelöst werden. Man erhofft sich davon, Tierhaltern Entwicklungsperspektiven zu geben, ohne dass sich die Lebens- und Arbeitsverhältnisse für die Anwohner vor Ort verschlechtern oder die städtebauliche Entwicklung eingeschränkt wird. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet keine einklagbaren Regeln und soll dezentral an die gegebenen Umstände angepasst werden.
Um tatsächlich eine ungesteuerte Bebauung des Außenbereichs mit landwirtschaftlichen Anlagen etwas einzugrenzen und eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden, sollten landwirtschaftliche Betriebe ihre Kommunen schon früh in die Planung einbeziehen.
AgE