Prozess: Ist Monsterbacke so wichtig wie das tägliche Glas Milch?

Im dem seit einigen Jahren laufenden Prozessverfahren um eine möglicherweise Irreführung der Verbraucher beim Kinderquark Monsterbacke von Ehrmann muss nun endgültig der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Zuvor war der Fall zur Klarstellung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg übermittelt worden. Der EuGH hatte im April geurteilt, dass das Molkerei-Unternehmen die Behauptung, der Quark sei so wichtig wie das tägliche Glas Milch" mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben hätte belegen müssen.

Jetzt müssen die deutschen Richter am BGH entscheiden, was sie mit der Vorlage aus Luxemburg machen. Anfang dieser Woche fand die erste Verhandlung statt. Den Karlsruher Richtern geht es vor allem darum, ob der Werbeslogan mit zusätzlichen Hinweisen erlaubt wäre. Ein Urteil will der BGH erst am 12. Februar verkünden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen Ehrmann geklagt. Ihre Begründung: Monsterbacke enthält zwar so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Darauf werde auf der Verpackung nicht hingewiesen. Die Werbung sei deshalb irreführend und verstoße gegen europäische Vorgaben zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Produkten, so die Verbraucherschützer.