Protest gegen Verbot von Lebendtierexporten in Drittländer

Portugal, Frankreich, Spanien, Rumänien, Griechenland, Irland, Litauen und Lettland. Diese acht EU-Mitgliedsstaaten sprechen sich strikt gegen ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittländer aus. Ein solches Verbot würde die Tierproduktion in der EU erheblich einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern außerhalb des Binnenmarktes stärken.
Die acht Länder werden dem Brüsseler Agrarrat ein entsprechendes Positionspapier am 30. Januar 2023 vorlegen. Sie betonen, dass es bereits umfangreiche Regelungen für den Tierschutz bei Straßen-, Luft- und Seetransporten gebe, wie z.B. die notwendige Zulassung des Transportunternehmers, der vorgegebene Platz pro Tier oder die Transportfähigkeit der Tiere. Zugleich räumen die Unterzeichner aber auch ein, dass die aktuellen, bereits seit 2005 geltenden Regelungen aufgrund der zunehmend strengeren ethischen Bedenken der Gesellschaft beziehungsweise neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen angepasst werden müssten. Beispielsweise gelte dies im Hinblick auf die Harmonisierung der Fahrerausbildung, die Definition der Verantwortung der Transportunternehmen für die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sowie die Regeln zum Platzangebot.
Anstoß für die Debatte war die Forderung der fünf Mitgliedsstaaten – Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Schweden – deutliche Verschärfungen für Lebendtransporte, u.a. zur Transportdauer, auf den Weg zu bringen.
Quelle: AgE