Ohne Gentechnik-Standard mit im QS-Audit

Ab dem 2. Juli 2016 können Betriebe die QS-Systempartner sind auch die Anforderungen des Ohne Gentechnik"-Standards des Verbands Lebensmittel ohne Gentecknik (VLOG) in den QS-Audits überprüfen lassen.
Die QS-Qualität und Sicherheit GmbH und VLOG haben, um Doppelauditierungen für die Betriebe zu vermeiden, gemeinsam das sogenannte VLOG-Zusatzmodul" erarbeitet. Es umfasst u.a. die Dokumentation und Trennung der Warenströme, die Probenahmehäufigkeit oder das Rückrufmanagement. Die Formulierungen entsprechen dem VLOG „Ohne Gentechnik“-Produktions- und Prüfstandard. In den QS-Leitfäden für die Futtermittelwirtschaft, die Landwirtschaft sowie die Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sind die VLOG-Zusatzmodule als jeweils eigenes, optional überprüfbares Kapitel hinterlegt. Diese Anforderungen sind nur relevant, wenn eine Überprüfung des VLOG-Zusatzmodul gewünscht ist.
Möchte ein QS-Systempartner neu in die Nutzung des „Ohne GenTechnik“-Siegels einsteigen, muss dieser Betrieb zusätzlich einen Lizenzvertrag mit dem VLOG abschließen.