ÖVF teils auch in NRW zur Futternutzung frei

Auch in bestimmten Gebieten in NRW werden ökologische Vorrangflächen (ÖVF) aufgrund der Trockenheit bald zur Futternutzung freigegeben. Und zwar ohne gesonderten Antrag und ab dem 16.07.2018. Die Ausnahme soll gelten für die Kreise: Borken, Gütersloh, Minden-Lübbecke, Paderborn, Recklinghausen, Wesel, Märkischer Kreis, Stadt Bielefeld.
Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Nutzung des jeweiligen Aufwuchses und es sind keine weiteren pflanzenbaulichen Maßnahmen auf den Flächen erlaubt. Die Nutzung des Aufwuchses ist ausschließlich für den Eigenbedarf zulässig. Bei weiteren Fragen sollen sich die Landwirte an die Landwirtschaftskammer wenden.
Quelle: WoBla für Landwirtschaft und Landleben, Ausgabe 28