Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen genehmigt

Um die dürrebedingte Futterknappheit auszugleichen, dürfen jetzt auch die auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) angebauten Zwischenfrüchte zur Futterproduktion bzw. zur Beweidung genutzt werden. Der Bundesrat in Berlin hat diese Möglichkeit und die entsprechende Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vergangene Woche für das laufende Jahr ausnahmsweise genehmigt.
Neben dem Anbau von Futterpflanzen dürfen angebaute Zwischenfruchtmischungen auf den ÖVF zu Futterzwecken geschnitten und auch von Kühen beweidet werden. Die Nutzung der ÖVF ist zeitlich nicht beschränkt und benötigt kein Genehmigungsverfahren. Das vereinfacht die Abwicklung für Landwirte deutlich.
Nach Meinung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die Freigabe der ÖVF sehr nützlich, allerdings sei die Entscheidung im Hinblick auf die Vegetationszeit reichlich spät gefallen.
Quelle: AgE