NRW: Wiederaufbauhilfe Flutschäden jetzt beantragen 

Seit dem 17. September 2021 können von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 betroffene Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen  Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist veröffentlicht worden. Rheinland-Pfalz werde das Antragsverfahren Anfang Oktober eröffnen.
  • Die Anträge sind bis zum 30.06.2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen – genaue Informationen zum Antragsverfahren und den Förderungsbedingungen finden Sie auf der Website der LWK NRW unter folgendem Link: Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft NRW.
Gemäß dem Umweltministerium NRW belaufen sich die Hilfen für die Landwirtschaft auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 %.
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Ökologische Vorrangflächen uneingeschränkt als Futterfläche nutzen

Derweil können die Behörden in den von den Starkregenereignissen betroffenen Gebieten Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) uneingeschränkt zur Futternutzung ausweisen. Der Bundesrat stimmte am 17.9.2021 der entsprechenden Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zu.
Quelle: LWK NRW