NRW: Schmerzmittelgabe beim Enthornen jetzt verpflichtend!

Dass bei der Enthornung von Kälbern die Gabe eines schmezstillenden Medikamentes jetzt verpflichtend ist, hat das Umweltministerium in Düsseldorf in einem Erlass festgelegt.
Das Ministerium weist ausdrücklich daraufhin, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht auch im Rahmen einer Cross-Compliance-Prüfung (CC-Prüfung) beanstandet werde – mit der Folge gekürzter Direktzahlungen.
Für die Schmerzstillung steht ein Medikament zur Verfügung, das von den Tierärzten an Landwirte abgegeben werden darf. Außerdem sollte dem Kalb 10 bis 15 Minuten vor dem Eingriff neben dem Schmerzmittel auch ein Beruhigungsmittel gegeben werden. (Landwirtschaftliches Wochenblatt)