NRW schafft Klagerecht für Tierschutzverbände ab

Nordrhein-Westfalen schafft das Tierschutz-Verbandsklagerecht als erstes Bundesland wieder ab. Das 2013 eingeführte Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wurde in der Landtagssitzung vergangene Woche nicht verlängert. Damit tritt das Gesetz zum 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Die Regierungsparteien sehen in diesem Gesetz nicht den richtigen Weg und verweisen auf einen Evaluationsbericht und mangelnde Wirksamkeit. Stattdessen soll der Tierschutz unter anderem durch eine stärkere Videoüberwachung auf Schlachthöfen verbessert werden. Außerdem ginge es bei aufgegriffenen Themen selten um Einzelfallentscheidungen, sondern um Themen, in denen eine Leitentscheidung des Landes-, Bundes- oder europäischen Gesetzgebers erforderlich sei.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband NRW bezeichnen den Beschuss als eklatanten Rückschritt im Tierschutz". Das Klagerecht sei unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten.
Quelle: AgE