NRW fördert jetzt Kälberiglus

Nordrhein-Westfalen fördert jetzt neu die Anschaffung von Kälberiglus und Kälberhütten in Milcherzeugerbetrieben. Hintergrund ist die seit Jahresbeginn geltende 28-Tage-Regelung, die vorsieht, dass Kälber den Betrieb vor Ablauf dieser Frist nicht mehr verlassen dürfen. Daher müssen etliche Betriebe nun neue Haltungskapazitäten schaffen. 
Als Zuschuss gibt es 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionssumme. Der Mindestförderbetrag sind 1000,01 €. Die Förderung ist begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag von 20 000 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren. 
Milcherzeuger, die sich die Anschaffung von Kälberiglus fördern lassen wollen, müssen zum Nachweis der Plausibilität der Kosten drei Vergleichsangebote einreichen. Bei Direktkäufen mit einem Wert von bis zu 7500 € entfallen die Vergleichsangebote. 
Quelle: LWK NRW
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