NRW: Düngeverordnung auf Landesebene weiter verschärft

In Nordrhein-Westfalen treten noch in diesem Monat weitere Einschränkungen in der Düngung in Kraft. Die Düsseldorfer Landesregierung hatte am vergangenen Dienstag (15.1.2019) dem Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung zugestimmt. Dem Agrarressort zufolge dient diese als Ergänzung zu der seit Juni 2017 bundesweit geltenden Düngeverordnung und legt in Gebieten mit einer hohen Nitrat-Belastung des Grundwassers zusätzliche Anforderungen fest.
Dazu gehören im Einzelnen:
  • eine Verpflichtung zur Analyse des Nährstoffgehalts eigener Wirtschaftsdünger,
  • eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst
  • sowie die Pflicht zur Einarbeitung ausgebrachter Gülle oder Gärreste innerhalb von nur einer statt vier Stunden.

Künftig sollen außerdem die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.
NRWs Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) betonte im Anschluss an die Entscheidung, dass die seit Juni 2017 geltende Bundes-Düngeverordnung zwar Wirkungen zeige, jedoch weitere Schritte erfolgen müssten, um die teilweise weiterhin zu hohen Nitratwerte des Grundwassers zu reduzieren. Sie gestand ein, dass die neuen Regelungen die landwirtschaftlichen Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen stelle, diese seien aber notwendig".
Quelle: AgE