NRW: Achtung, Schmallenberg-Virus erneut aktiv

Der Tiergesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen informiert im aktuellen nordrhein-westfälischen Wochenblatt (Ausgabe 2/2016) darüber, dass das Schmallenberg-Virus (SBV) in 2015 erneut häufiger nachgewiesen wurde und sich Halter von Wiederkäuern nun in den kommenden Wochen und Monaten wieder auf Komplikationen bei der Geburtshilfe einstellen sollen. Hochtragende Tiere sollen verschärft überwacht werden, um eventuell bei der Geburt auftretende Komplikationen infolge der durch eine SBV-Infektion verursachten Missbildungen des Gehirns und Fehlstellungen von Gliedmaßen und Wirbelsäule der ungeborenen Kälber, frühzeitig zu erkennen. Dann kann noch zeitnahe entsprechend reagiert werden (Geburtshilfe/ Kaiserschnitt durch Tierarzt), um Schäden am Muttertier zu vermeiden.
Treten Totgeburten und Kälber mit Missbildungen oder Verhaltensstörungen auf, kann eine Untersuchung der Muttertiere auf Antikörper Klarheit über einen möglichen SBV-Hintergund geben. Ein direkter Nachweis des Virus ist nur innerhalb der ersten fünf Tage nach der Infektion möglich. Später kann SBV nur noch über vorhandene Antikörper nachgewiesen werden. Bei missgebildeten/verhaltensgestörten Kälbern ist der Virusnachweis nahezu unmöglich, heißt es seitens des Tiergesundheitsdienstes.