NRW: 70% Förderung für Güllebehälterabdeckung beantragen

Bis zum 15. August können Landwirte in NRW noch den Antrag auf Förderung für eine Abdeckung des Güllebehälters zur Emissionseinsparung beantragen. Sie wird mit 70 % der Netto-Summe gefördert. Der Erlass tritt Ende des Jahres außer Kraft. Ob es eine Verlängerung der Förderung gibt ist ungewiss. 
Quelle: MIR LWK NRW

Tierwohl-Ställe bedingen in der Regel ein höheres Flächenangebot und den Zugang zu Außenklima. Eine solche Bauweise führt jedoch zu höheren Emissionen. Doch es geht auch anders.