Novelle des Baugesetzbuchs betrifft insbesondere die Landwirtschaft

Am 30. Januar 2013 wird eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf der Novelle des Baugesetzbuchs stattfinden. Zu den Sachverständigen zählt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut  Born. Die Landwirtschaft ist mehrfach von der geplanten Neuregelung betroffen.
Zum einen sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Privilegierung herausgenommen werden.
Zum anderen soll die Innenentwicklung von Gemeinden gestärkt werden, um landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu schonen. Unter anderem soll bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen begründet werden müssen. Schließlich will die Regierung die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich lockern. In begründeten Einzelfällen soll künftig im Zuge von Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neuerrichtung von Gebäuden zulässig sein.