Notfallzulassung Ratron Giftweizen zur Mäusebekämpfung

 
Seit vergangener Woche (9.9.2020) darf im Rahmen einer Notfallzulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Bekämpfung der Feld- und Erdmausplage in den Bundesländern Ratron Giftweizen nun mit der Köderlegemaschine ausgebracht werden. Unter der Bedingung, dass der von der Legemaschine gezogene Gang zur Applikation zur Oberfläche verschlossen ist; der Köder also mit Erde bedeckt ist. Die Notfallzulassung gilt für Acker-, Obstkulturen, Wiesen und Weiden und bis zum 6. Januar 2021. Die Ausbringung des Mittels mit der Legeflinte war bereits zulässig und bleibt es. Wie bei allen Notfallzulassungen seien die Anwendungen begrenzt, betonte das BVL. Die Einhaltung aller Anforderungen müsse vom Zulassungsinhaber sichergestellt werden. Die Ergebnisse seien anschließend zu berichten.
Nach Einschätzung des landwirtschaftlichen Berufsstands kann die Notfallzulassung das seit Monaten bestehende Schadnagerproblem allerdings nicht lösen. So wertete der Thüringer Bauernverband (TBV) sie als unzureichend, weil die Bekämpfung der Mäuse für viele Betriebe weiterhin unmöglich bleibe: In Gebieten mit potentieller Feldhamster- bzw. Haselmauspopulation sowie in den Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebieten und allen Rastplätzen von Zugvögeln dürfen weiterhin keine Rodentizide ausgebracht werden.
Hinweis der Redaktion: Erfahrungen aus Niedersachsen, wo im vergangenen Herbst/Winter/Frühjahr viele Grünlandbetriebe mit einer extremen Feldmäusepopulation zu kämpfen hatten, zeigen, dass
  • bei geringem Mäusebesatz schon ein Schleppen und Striegeln die Mäuse stören und damit reduzieren kann.
  • bei akutem Mäusebesatz tiefer gehende Bodenbearbeitungsmaßnahmen erforderlich und hilfreich sind; was im Grünland Genehmigungen erfordert.
  • Neuansaaten erst hinsichtlich Erfolg und Wirtschaftlichkeit sinnvoll sind, wenn die Mäuse vertrieben sind.
Quellen: AgE, LWK Niedersachsen