Nordrhein-Westfalen verabschiedet Landesdüngeverordnung

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat vergangene Woche (KW 44) den Entwurf einer novellierten Landesdüngeverordnung verabschiedet. Die neu gefasste Landesverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. So werden für nordrhein-westfälische Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt:
Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für die Grünlanddüngung sowie die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.
Angestrebt wird laut dem Ministerium, dass die Landesverordnung Anfang 2019 in Kraft treten kann. „Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen; sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren, stellte die Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser klar.
Quelle: AgE