Niedersachsen fördert Güllelager

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Förderung von Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist bekanntgegeben. Auf max. 200.000,- Euro förderfähige Kosten (mindestens 25.000,- Euro) wird ein Fördersatz von 35% bzw. bei Junglandwirten 40% gewährt. Die Fördermittel werden als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Insgesamt stellt das Land Niedersachen 10 Mio. Euro zur Verfügung. U.a. sind folgende Antragsvoraussetzungen zu erwarten:
  • Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung vorliegen.
  • Die voraussichtlichen Investitionskosten sind über Angebote oder eine Kostenschätzung eines Architekten nachzuweisen.
  • Betriebe mit mehr als 2,0 GV/ha können nur gefördert werden, wenn die Verbringung der darüberhinaus gehenden Mengen auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, wird ein Ranking durchgeführt. Die zu fördernden Vorhaben sollen nach dem Tierbesatz der Betriebe, beginnend mit 0 GV/ha und aufsteigend, ausgewählt werden.
Quelle: LWK Niedersachsen