Niedersachsen fördert Wirtschaftsdüngerlager zu 35 bis 40 %

Das Land Niedersachsen wird 10 Mio. Euro für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung stellen. Das Landwirtschaftsministerium teilte vergangene Woche (KW 20) mit, dass die Antragsfrist für diese Förderung vom 11. Juni bis zum 27. Juni 2019 laufe. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen nimmt die entsprechenden Anträge entgegen. Wie aus den Eckpunkten der Förderrichtlinie hervorgeht, werden Zuschüsse für separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten gezahlt. Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen, wobei Betriebe mit mehr als 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) nur gefördert werden, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes durch Abnahmeverträge gewährleistet ist. Der Fördersatz liegt laut Ministerium bei 35 %, für Junglandwirte bei 40 %. Die Investition muss sich dabei auf mindestens 25.000 Euro netto belaufen und maximal förderfähig sind Kosten von 200.000 Euro.
Einschränkend gilt eine Prosperitätsgrenze als Summe der positiven Einkünfte von 150.000 Euro bzw. 120.000 Euro bei Ledigen. Falls die Baugenehmigung für die Lagerstätte nicht wie vorgesehen mit dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung kann allerdings erst nach Vorlage der Genehmigung erteilt werden, was dem Ministerium zufolge noch 2019 erfolgen muss. Es wies auch darauf hin, dass Maßnahmen, die bereits begonnen worden seien, von der Förderung ausgeschlossen seien. Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag sei bis zum 1. November 2020 vorzulegen.
Quelle: AgE