Niedersachsen erweitert Beregnungs-Möglichkeiten

Das niedersächsische Umweltministerium hat am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass die Möglichkeiten der Wasserentnahme für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen erweitert werden.
Folgende Erweiterungen werden übergangsweise eingeführt:
  • Die Unteren Wasserbehörden erhalten einmalig die Möglichkeit, den Zeitraum für die Nutzung von festgeschriebenen Wasserkontingenten von 10 auf 15 Jahre zu verlängern.
  • Landwirten, die bereits ihre Wasserentnahmekontingente ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit, auf Antrag weiter Grund- oder Oberflächenwasser für die Beregenungsanlagen zu nutzen.
  • Die Entscheidung über die zu entnehmende Wassermenge liegt bei der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde.

Bisher durften in der Regel 80 Liter pro Quadratmeter verwendet werden. Grund für die Lockerung der Regelungen sind die anhaltende Trockenheit und die geringen Niederschläge im vergangenen Jahr und in den letzten Monaten. Damit solle den Landwirten etwas mehr Luft und Handlungsspielraum verschafft werden.
Dennoch fordere die Gesellschaft aufgrund des Klimawandels in Zukunft noch schonender und verantwortungsvoller mit den Wasserressourcen umzugehen. Darauf müsse sich auch die Landwirtschaft einstellen, z.B. in Form von wassersparenden Beregnungsanlagen und entsprechend angepassten Fruchtfolgen. Wir erwarten, dass die Landwirtschaft die Verlängerung für fachlich fundierte Neuanträge nutzt. Auf dieser Basis muss eine auf längere Sicht verbindliche Neuregelung für zukünftige Wasserentnahmen gefunden werden, erklärte Olaf Lies, Chef des Umweltressorts.
Quelle: AgE