Niedersachen gibt Brachen für Futterzwecke frei

In Niedersachsen und Bremen dürfen Landwirte jetzt Brachflächen bzw. ökologische Vorrangflächen (ÖVF) unter bestimmten Voraussetzungen und nach Genehmigung zu Futterzwecken nutzen. Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Dienstag vergangener Woche (23.7.2019) mitteilte, betrifft die dafür erteilte Ausnahmeregelung etwa 7.000 Betriebe mit rund 23.500 ha ÖVF-Brache. Dem Agrarressort zufolge können entsprechende Anträge jetzt bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Das Formular befinde sich auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01035612 und unter folgendem Link: Formular ÖVF-Brachen (062) zur Futtergewinnung
Details:
  • Die Ausnahmeregel umfasse die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von Brache als ÖVF mit dem Nutzungscode 062. Dies bedeute, dass darüber hinausgehende Bearbeitungsschritte oder eine Aussaat nicht erlaubt seien und auch die anderen ÖVF-Vorgaben, beispielsweise für Düngung und Pflanzenschutz, weiterhin Geltung hätten.
  • In gleichem Maße genutzt werden können bereits ab dem 1. Juli ÖVF als Feldränder oder Pufferstreifen auf Acker- und Grünland mit den Nutzungscodes 057 und 058 sowie Streifen am Waldrand mit der Kennung 054. Die Regelung beziehe sich hier nur auf das Entfernen des vorhandenen Aufwuchses, die nicht kommerzieller Art sein dürfe. Ein Verkauf des Aufwuchses sei nicht erlaubt. Die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe, die ebenfalls Agrarzahlungen der Europäischen Union beantragten, sei hingegen gestattet.

Quelle: AgE