Neues Tierzuchtgesetz bringt Planungssicherheit

Mit der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des deutschen Tierzuchtrechts sind die gesetzlichen Vorschriften im Bundesgebiet an neue rechtliche Rahmenbedingungen in der Europäischen Union angepasst worden. Die Neuregelung bringe für Zuchtorganisationen einige Vorteile mit.
So werde nach den neuen Regeln unter anderem die Genehmigung eines Zuchtprogramms von der Anerkennung der Zuchtorganisation getrennt. Dadurch sei ein einheitliches Verfahren für Zuchtprogramme auch über die Landesgrenze hinweg mit geringerem bürokratischem Aufwand möglich.
Die bisherigen Regelungen für Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den Handel von Samen, Eizellen und Embryonen innerhalb Deutschlands werden beibehalten. Diese standen vorab der Gesetzesverabschiedung zur Diskussion.
Weitere Anpassungen des neuen Tierzuchtgesetzes betreffen u.a. die nach der EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Bußgelder bei Rechtverstößen. Bislang lag der Umfang der Kontrollen im Ermessen der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Diese haben nun verbindliche Vorgaben auch bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung.
Quelle: AgE