Neue Milchgüteverordnung ab Sommer 2021

Die Milch-Güteverordnung wird im nächsten Jahr durch die neue Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch ersetzt. Die neuen Regelungen werden Anfang 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten dann nach einer Übergangszeit von sechs Monaten im Sommer 2021 in Kraft. Laut Verordnung sind sechs Gütemerkmale der Mich zwingend zu prüfen: der Fett- und Eiweißgehalt, die Gesamtkeimzahl, das Vorhandensein von Hemmstoffen, die somatischen Zellen sowie der Gefrierpunkt. Die Untersuchung auf weitere Gütemerkmale kann zwischen Abnehmer und Erzeuger vereinbart werden.
Die neue Verordnung führt prinzipiell die bisherigen Elemente des bewährten Güterechts weiter. Eine stärkere Bedeutung als bisher erhält künftig die Hemmstoff-Prüfung. Der Abnehmer hat jegliche Rohmilch vor deren Umfüllung durch einen Schnelltest auf mindestens die Hemmstoffgruppen Penicilline und Cephalosporine zu testen.
Quelle: AgE