Neue Milchgüteverordnung 2020

Die Milchgüteverordnung soll zukünftig in die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ umbenannt und im Verlauf des Jahres 2020 freigegeben werden. Der genaue Zeitpunkt für die Novellierung ist unklar, so der Milchindustrie-Verband in seinem Geschäftsbericht 2018/19. Punkte in der neuen Verordnung sind.
  • im Hemmstoffmanagement von Rohmilch wird eine Eingangsuntersuchung durch den Tankwagen vorgeschrieben
  • Anheben des Umrechnungsfaktors
  • angepasste Regeln zum Beproben und Verrechnen von Teilmengen
  • Empfehlung für einen Sachkundenachweis für Milchsammelwagenfahrer
  • die Untersuchungsmethode von Laktose kommt hinzu
  • neues Antibiotikascreening mit eigener DIN-Norm

Quelle: Milchindustrieverband