Neu: Kälber von Impfbetrieben auf Blauzunge untersuchen

Neue Richtlinie zur Blauzungenkrankheit: Die bisherige Regelung zur Verbringung von Kälbern im Alter von unter 90 Tagen aus Sperrgebieten ist ab dem 18. Mai 2019 nicht mehr gültig. Bislang durften die Kälber von geimpften Muttertieren auch ohne nachweislich negatives Blutprobenergebnis in freie Gebiete (innerhalb Deutschland) verbracht werden. Ab dem 18. Mai gilt das nur noch dann, wenn die Muttertiere schon vor der Belegung geimpft wurden. Bei Kälbern, deren Mütter erst nach der Belegung, d.h. während der Trächtigkeit, geimpft wurden, muss ein negatives Blutprobenergebnis vorgelegt werden.
Für bis zu 90 Tage alte Kälber aus Sperrgebieten heißt das also:
  • Werden Kälber unter 90 Tagen aus Blauzunge-Sperrgebieten in freie Zonen Deutschlands verbracht, müssen sie von Muttertieren stammen, die vor der Belegung bereits grundimmunisiert gegen den entsprechenden BT-Stamm waren.
  • Werden die Muttertiere erst während der Trächtigkeit geimpft, müssen die Landwirte ein negatives Blutprobenergebnis (bis maximal 14 Tage vor der Verbringung) der Kälber mit entsprechender Tierhaltererklärung vorzeigen.
  • In beiden Fällen muss der Tierhalter eine Tierhaltererklärung vorweisen, die bestätigt, dass das Muttertier ordnungsgemäß geimpft wurde und das Kalb Kolostrum des Muttertieres erhalten hat.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat diese Änderung in Absprache mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veranlasst. Das Übertragungsrisiko der Blauzungenkrankheit sei besonders von Mai bis November als hoch einzustufen. Nur durch einen nachgewiesenen Impfschutz könne eine Verschleppung eingedämmt werden. Dieser Impfschutz sei aber nur dann vollständig vorhanden, wenn die Muttertiere schon vor der Belegung grundimmunisiert sind.
Die gesamte Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
Quelle: FLI, STUA Aulendorf, top agrar