Nestlé setzt eigenen Tierwohlstandard voraus

Der weltgrößte Lebensmittelkonzern Nestlé setzt nun selbst entwickelte, international geltende Tierwohlstandards von seinen 7.300 Lieferbetrieben voraus. Da die rohstoffliefernden Betriebe diese Standards auch von ihren eigenen Bezugsquellen verlangen müssen, ist das erklärte Ziel der Maßnahme, dass sich weltweit hunderttausende von Betrieben stärker für das Wohl ihrer Nutztiere einsetzten müssen.
Das Unternehmen teilte mit, das die Standards in Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ festgelegt und in einem Rahmenvertrag mit der Organisation vereinbart wurden. Die Regelungen betreffen im Milchviehbereich etwa die Haltung von Kälbern, das Verbot von Enthornen und Schwänzekupieren, sowie das bei Eingriffen wie Betäubungs- sowie Schmerzmittel anzuwenden sind. Über den Lieferantenkodex hinaus sind länderspezifische Tierschutzvorschriften strikt einzuhalten.

Basierend auf den fünf Freiheiten

Nestlé bezieht sich in seinen Ausführungen zu den neuen Tierwohlstandards ausdrücklich auf die sogenannten „Fünf Freiheiten“ des FARM ANIMAL WELFARE COUNCILs. Diese sind:
1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
2. Freiheit von ungeeigneter Unterbringung
3. Freiheit von Schmerz, Krankheit und Verletzung
4. Freiheit von unnötiger Belastung und
5. Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens
Ob die zuliefernden Betriebe die Standards einhalten soll das internationale Auditorenbüro SGS (Société Générale de Surveillance) als unabhängige Instanz überwachen. Bei Verstößen wird eine Zusammenarbeit zur Verbesserung der Haltungsbedingungen angeboten, Betriebe, die den Anforderungen nicht genügen, sollen vom direkten sowie indirekten Handel mit Nestlé ausgeschlossen werden.
Zur Mitteilung der Verpflichtung von Nestlé.