Molkereien warnen vor Einschränkungen in der Vertragsfreiheit

Vor falschen Erwartungen bei einer möglichen Beschränkung der Vertragsfreiheit zwischen Milchkuhhaltern und Molkereien hat der Milchindustrie-Verband (MIV) gewarnt. Der MIV-Vorsitzende Peter Stahl sprach sich am vergangenen Donnerstag (25.10.2018) erneut dafür aus, dass Deutschland den neugestalteten Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation in den EU-Mitgliedsstaaten nicht ausführen sollte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erörtere zurzeit mit den Bundesländern diese Option.
Im novellierten Artikel ist die Möglichkeit enthalten, die Vertragsfreiheit zwischen Milcherzeuger und seiner Molkerei einzuschränken. Die Vertreter der Molkereiwirtschaft - genossenschaftliche wie private Unternehmen - sähen keinen Nutzen in gesetzlich vorgegebenen Vertragsinhalten hinsichtlich Preis, Menge und Dauer. Verträge allein machten keine Preise, so Stahl.
Die Preisschwankungen am Milchmarkt ergäben sich international durch Angebot und Nachfrage, auch als Ergebnis von Handelskriegen und Embargos. Diese Marktkräfte könne man in einem freien Markt nicht durch vorgegebene Vertragsinhalte ausschalten. Es sei nicht möglich, sich über den Artikel 148 abzuschotten und vom Markt abkoppeln, gab Stahl zu bedenken. Die deutschen Molkereien exportierten in den Binnenmarkt und in Drittlände, dort seien keine Preise diktierbar.
Allerdings könnten nationale Gesetze die Qualität und die Herstellung der Produkte in Deutschland verbessern. Die MIV begrüße daher die Vorhaben, das deutsche Produktrecht anzupassen und die Milchgüte-Verordnung zu modernisieren, so der Vebandsvorsitzende.
Quelle:AgE